Altenpflege finanzierbar machen


Kostengefälle von West nach Ost
Altenpflege finanzierbar machen

Wie viel die stationäre Altenpflege kostet, hängt nicht zuletzt vom Wohnort ab. Im Nordosten müssen sich Senioren weniger um die Finanzierung eines Pflegeheimplatzes sorgen als im Südwesten.

Pflege im Westen teurer

In Deutschland gibt es deutliche regionale Unterschiede, wie viel stationäre Altenpflege kostet. Das zeigt die aktuelle Analyse der Pflegelandschaft in Deutschland im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. „Ob Pflegebedürftige durch Angehörige, einen ambulanten Dienst oder im Heim versorgt werden, hängt auch vom Einkommen der Pflegebedürftigen ab“, erläutert Brigitte Mohn, Vorstand der Bertelsmann Stiftung. In den Kreisen von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Baden-Württemberg sowie in den Stadtstaaten übersteigen die Pflegekosten das durchschnittliche Jahreseinkommen der über 80-Jährigen zum Teil deutlich. Hingegen ist in den ostdeutschen Bundesländern, Schleswig-Holstein und weiten Teilen Niedersachsens die durchschnittliche Kaufkraft der Senioren ausreichend, um die stationären Pflegekosten zu tragen.

Niedrige Pflegekosten zu Lasten der Altenpfleger

Ein Grund für das Gefälle zwischen Nordost und Südwest sind die Unterschiede bei der Bezahlung der Altenpflegekräfte. Die Bruttoentgelte in der Pflege lagen 2013 zwischen 1.714 Euro und 3.192 Euro im Monat. Die im Norden und Osten Deutschlands finanzierbaren Pflegekosten gehen somit zu Lasten der Fachkräfte in der Altenpflege. Sie werden hier deutlich schlechter bezahlt als im Westen und Süden, wo das Einkommen der Pflegekräfte fast doppelt so hoch ist.

Neben den Tarifpartnern, die für eine angemessene und verbindliche Bezahlung sorgen müssen, ist auch die Politik gefragt. Denn: „Noch fehlt eine Lösung, wie sich die Leistungen der Pflegeversicherung so weiterentwickeln lassen, dass Altenpflegekräfte leistungsgerecht bezahlt werden, ohne die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen finanziell zu überfordern“, stellt Stefan Etgeton von der Bertelsmann Stiftung klar. Am 17. Oktober 2016 erfolgt die parlamentarische Anhörung zum dritten Pflegestärkungsgesetz im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages. Das Gesetz soll die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in der Pflege unterstützen.

Quelle: Bertelsmann Stiftung

News

Schwangerschaft verändert die Augen
Schwangerschaft verändert die Augen

Trockene Augen, Kurzsichtigkeit

Unscharfes Sehen, trockene Augen oder plötzlich schlecht sitzende Kontaktlinsen: Eine Schwangerschaft kann auch die Augen verändern. Bestimmte Sehstörungen sollten werdende Mütter jernst nehmen und ärztlich abklären lassen.   mehr

Vitamin D senkt Krebssterberate
Vitamin D senkt Krebssterberate

Nicht nur Knochenschutz

Vitamin D schützt nicht nur vor Osteoporose. Es verhindert auch Krebstodesfälle. Wieviele das bei einer Anreicherung von Lebensmitteln mit Vitamin D wären, hat das Deutsche Krebsforschungszentrum vorgerechnet.   mehr

Befreiung von der Rezeptgebühr
Ein Medikament wird in der Apotheke eingescannt. In der Regel muss eine Rezeptgebühr bezahlt werden.

Bei Krankenkassen beantragen

Für Patient*innen mit häufigen Verschreibungen bedeuten die jährlichen Rezeptgebühren eine erhebliche finanzielle Belastung. Abhilfe verspricht eine Zuzahlungsbefreiung von der Krankenkasse. Doch welche Voraussetzungen sind für eine Befreiung notwendig?   mehr

Statine zur Vorbeugung
Statine zur Vorbeugung

Im Alter keine Vorteile

Statine senken den Cholesterinspiegel und beugen so Herzinfarkten und Schlaganfällen vor. Viele Menschen nehmen sie über Jahre ein. Doch macht die Einnahme auch im höheren Alter immer Sinn?   mehr

Erkältungssäfte sicher anwenden
Erkältungssäfte sicher anwenden

Vergiftungsgefahr für Kleinkinder

Pseudoephedrin ist hilfreich bei Erkältungen, kann aber bei falscher Anwendung Vergiftungen verursachen. Eine Auswertung deutscher Giftinformationszentren zeigt: Besonders häufig betroffen sind Kinder unter sechs Jahren.   mehr

Alle Neuigkeiten anzeigen

Heilpflanzen A-Z

Heilpflanzen

Eine Heilpflanze (auch Drogenpflanze oder Arzneipflanze genannt) ist eine Pflanze, die in der Pflanzenheilkunde (Phytotherapie) wegen ihres Gehalts an Wirkstoffen zu Heilzwecken oder zur Linderung von Krankheiten verwendet werden kann. Sie kann als Rohstoff für Phytopharmaka in unterschiedlichen Formen, aber auch für Teezubereitungen, Badezusätze und Kosmetika verwendet werden.

Mehr erfahren
Brunnen-Apotheke
Inhaberin Apothekerin Margarita Rauschenbach
Telefon 030/4 93 56 10
Fax 030/4 94 84 18
E-Mail brunnen-apo@web.de