Blutzuckermessung ohne Stechen


Bequem und trotzdem sicher?
Blutzuckermessung ohne Stechen
Lukasz Pawel Szczepanski/Shutterstock.com

Die Blutzuckermessung ist fester Bestandteil im Alltag einer Diabetiker*in, doch das häufige Piksen ist oft lästig. Moderne Sensoren versprechen eine sichere und bequeme Alternative. Doch wie funktioniert das?

Messung unter der Haut

Im Gegensatz zu einer „klassischen“ Blutzuckermessung, für die mehrmals täglich ein kleiner Tropfen Blut benötigt wird, messen die neuen Systeme kontinuierlich den Zuckergehalt der Gewebeflüssigkeit durch einen kleinen Schlauch direkt unter der Haut, ohne Blutgefäße zu verletzen. Einmal auf den Oberarm oder den Bauch geklebt, kann der Sensor dort bis zu 2 Wochen bleiben, bevor er ausgetauscht wird. Die Messwerte werden dann entweder kontinuierlich oder nach einem Scanvorgang auf dem Lesegerät angezeigt.

Schulungen helfen beim Einstieg

Der Umgang mit der kontinuierlichen Blutzuckermessung erfordert ein wenig Übung. Zudem können die empfindlichen Sensoren durch Medikamente gestört werden. Um die Messwerte richtig interpretieren zu können, bietet es sich also an, eine Schulung zu besuchen. Da die Sensoren direkt auf die Haut geklebt werden, kann die Haut an der betroffen Stelle gereizt werden oder allergisch reagieren. Einmal verstanden, haben die Systeme aber viele Vorteile. Das lästige Stechen vor jeder Messung entfällt und der Diabetiker kann den Verlauf seines Blutzuckers genau verfolgen. Viele Geräte warnen den Benutzer sogar bei einer Über- oder Unterzuckerung. Motivierte Diabetiker können die Messgenauigkeit des Sensors noch weiter verbessern, indem sie ihn an ihren Körper und die Messbedingungen anpassen. Zukünftig ist es sogar denkbar, die Zuckermessung direkt mit einer Insulinpumpe zu koppeln, sodass der Blutzucker fast automatisch reguliert wird.

Kostenübernahme durch die Krankenkassen

Systeme zur kontinuierlichen Zuckermessung und die Schulung sind recht teuer. Allerdings gibt es auch hier günstigere Alternativen. In einigen Fällen werden sie auch von den Krankenkassen als Hilfsmittel anerkannt. Wer Anspruch auf eine Verordnung hat, lässt sich am besten in einem Gespräch mit der behandelnden Ärzt*in klären.

Quelle: PTA heute, 3; 2020, Gemeinsamer Bundesausschuss

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