Rote Karte für Fanschminke


Gefährlicher Farbstoff nachgewiesen
Rote Karte für Fanschminke

Schminkstifte zählen zur Grundausstattung vieler Fußballfans – noch. Das Verbraucherschutzministerium in Baden-Württemberg hat jetzt zahlreiche Stifte aus dem Verkehr gezogen. Untersuchungen hatten ergeben, dass die Fanschminke oft einen verbotenen roten Farbstoff enthält, der als krebserregend gilt.

Verbotener Farbstoff enthalten

„Fußballfans erwarten zu Recht, dass Fanartikel sicher sind und die Schminke in Nationalfarben unbedenklich verwendet werden kann. Leider mussten unsere Überwachungsbehörden jetzt mehrfach Fanschminkstifte aus dem Verkehr ziehen, die zur aktuellen Weltmeisterschaft angeboten wurden“, berichtet Verbraucherminister Alexander Bonde am Mittwoch (25. Juni) in Stuttgart. „Die Kosmetiklabore des Landes hatten darin einen roten Farbstoff nachgewiesen, der bereits seit 1993 verboten ist und im Verdacht steht, krebserregend zu sein – solche Stoffe haben in Kosmetika nichts zu suchen.“

9 von 14 Stiften betroffen

Die Untersuchungsämter in Freiburg und Karlsruhe haben insgesamt 14 Proben von Fanschminkstiften in den Farben schwarz-rot-gold auf verbotene oder nicht deklarierte Farbstoffe und Pigmente untersucht. Alle 14 untersuchten Proben wurden beanstandet und dürfen wegen verschiedener Verstöße gegen die europäische Kosmetikverordnung nicht verkauft werden. Neben diversen Kennzeichnungsmängeln oder dem Fehlen der vorgeschriebenen Notifizierung im europäischen Kosmetikportal war besonders der Nachweis des Farbstoffs Lackrot (Pigment Red 53, Colour-Index-Nummer CI 15585) in 9 der 14 Proben auffällig. Dieser Farbstoff steht im Verdacht, krebserregend zu sein und wurde wegen dieser gesundheitlichen Bedenken bereits vor mehr als zwei Jahrzehnten auf die EU-Verbotsliste für riskante Stoffe in Kosmetika gesetzt. Die Produkte stammten laut Packungsangaben überwiegend aus China.

Bonde betont: „Der Handel muss auch bei solcher Aktionsware seinen Sorgfaltspflichten nachkommen und wirksame Eigenkontrollen durchführen. Die amtliche Überwachung hat diesen Bereich weiter im Blick und setzt die Untersuchungen gezielt fort.“

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Eine Heilpflanze (auch Drogenpflanze oder Arzneipflanze genannt) ist eine Pflanze, die in der Pflanzenheilkunde (Phytotherapie) wegen ihres Gehalts an Wirkstoffen zu Heilzwecken oder zur Linderung von Krankheiten verwendet werden kann. Sie kann als Rohstoff für Phytopharmaka in unterschiedlichen Formen, aber auch für Teezubereitungen, Badezusätze und Kosmetika verwendet werden.

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